Die Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger ist nachvollziehbar – die Faktenlage zeigt, dass die noch ziemlich neuen Regeln zwar kommuniziert wurden, aber offenbar nicht ausreichend bei den Bürgern ankamen.
Die aktuelle Zone-20-Regelung
Im Juli 2025 hat die Stadtverwaltung die gesamte Bedburger Innenstadt als Tempo-20-Zone ausgewiesen und gleichzeitig flächendeckend die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ eingeführt. Begründet wurde dies mit mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrende sowie einer „Reduzierung des Beschilderungsaufwands“ für eine „übersichtlichere und rechtssichere Verkehrsordnung“. Den Anfang machten die Kreuzungen Langemarckstraße/Lindenstraße und Graf-Salm-Straße/Arnold-Freund-Straße, wo die Vorfahrt der Lindenstraße explizit aufgehoben wurde. Als Ausgleich für den Einzelhandel wurde parallel die Parkscheibenzeit von einer auf zwei Stunden verlängert.
Die Ankündigung erfolgte über die städtische Website und Social-Media-Kanäle (u.a. Instagram/Facebook) Anfang Juli 2025. Das erklärt zwar formal die Bekanntmachung, zeigt aber auch, warum viele Bürger davon nichts mitbekommen haben: Presse- und Social-Media-Meldungen erreichen erfahrungsgemäß nur einen Bruchteil der Verkehrsteilnehmer, während die eigentliche Rechtsgrundlage laut Stadt einzig von der tatsächlich aufgestellten Beschilderung ausgeht („Die Regel gilt, wenn das Schild steht“).
Dass Rentner, also ältere Herrschaften, sich schnell mal über solche neue Regelungen aufregen, ist bekannt. Nichtsdestoweniger gilt auch für diesen Bereich: Wer sich beschwert hat verloren. Zumindest, wenn er seine Empörung in den sozialen Medien kundtut. Ich hab’ dafür meinen Blog. Wenn ich mir den Frust runtergeschrieben habe, ist die Wut schon fast verraucht. Aber fragt mal meine Frau! Die hat eben eine Knolle über 50 EUR erhalten, weil sie zu schnell war. Raser müssen halt gestoppt werden. Künftig meiden wir Bedburg mit dem Auto. Wenn man wenigstens einen gescheiten und fußläufig erreichbaren bzw. nicht überforderten Parkplatz zur Verfügung hätte.
Politische Vorgeschichte der Verkehrsberuhigung
Der Wunsch nach Verkehrsberuhigung der Innenstadt ist auch in Bedburg schon länger Thema. Beim Bürgerworkshop zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2019 war „Verkehrsberuhigung der Innenstadt“ der meistgenannte Wunsch der Teilnehmer, mit konkreten Vorschlägen wie Shared Space, autofreiem Marktplatz oder Fußgängerzone – gleichzeitig wurde aber auch die mangelhafte Beschilderung („30 auf die Straße schreiben!“) kritisiert.
Ein zweiter, älterer Konfliktstrang betrifft die Kolpingstraße in Blerichen: Nach jahrelangen erfolglosen Anläufen beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 2022 eine Sperrung für den Durchgangsverkehr, um Anwohner von über 9.000 Fahrzeugen täglich zu entlasten. Die CDU-Fraktion positionierte sich dazu kritisch zum Mehrheitsbeschluss. Zudem beschwerte sich die SPD-Fraktion 2022 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises über kreisseitig verordnete Verkehrsregelungen (z.B. Tempo-70-Erhöhung auf der St.-Rochus-Straße gegen den Willen der Stadt) – der Kreis erklärte solche Entscheidungen dabei explizit für „alternativlos“ und nicht Sache der Kommunalpolitik.
Das leidige Parkplatzthema
Unsere Kritik an der Parkplatzsituation in Bedburg deckt sich mit der Stadtanalyse selbst: Bereits das ISEK-Konzept beschreibt den Schlossparkplatz als „gutes“, aber isoliertes Parkplatzangebot mit „ungestaltetem Durchgang“ zur Innenstadt und fehlender Anbindung. Bürgervorschläge reichten von einem Parkdeck über dem Schlossparkplatz bis zu mehr Parkmöglichkeiten an der Bahnstraße – umgesetzt wurde davon bislang wenig, der Parkplatz bleibt die zentrale (kostenlose) Lösung, die man nur durchs Zentrum erreicht.
Grundmuster: Kompetenzkonflikt Stadt gegen Kreis
Alle drei Fälle laufen auf denselben Strukturkonflikt hinaus: Die betroffenen Straßen sind Kreisstraßen (K 36) beziehungsweise unterliegen der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises – der Bedburger Rat kann dort beschließen, was er will, entschieden wird anderswo. Die SPD-Fraktion hat das 2022 in einem Brief an den Landrat gebündelt und die Antwort als Bestätigung des Konflikts gewertet: Die Kreisverwaltung habe ihre Entscheidungen als „alternativlos“ dargestellt, und der Landrat habe klargestellt, dass die vom Kreis veranlassten Verkehrsregelungen „keine Angelegenheit der lokalen Politik“ seien und er auf Hinweise der Kommunalpolitik keine Rücksicht nehmen wolle.
St.-Rochus-Straße in Kaster
Der Kern: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde gegen den ausdrücklichen Willen der Bedburger Verwaltung auf Druck des Kreises bis tief in den Ort hinein auf 70 km/h angehoben. Das ist der schärfste Fall, weil hier nicht nur unterschiedliche Prioritäten aufeinandertreffen, sondern die Stadt in ihrer eigenen Ortslage überstimmt wurde.
Aufschlussreich ist ein Detail aus dem Schriftwechsel: Der Kreis verwies auf eine „in Bearbeitung befindliche Petition“ zur St.-Rochus-Straße, die dem zuständigen Fachdienst der Stadt Bedburg auf Nachfrage völlig unbekannt war. Ähnlich beim Kolpingstraßen-Thema, wo der Kreis eine fehlende Stellungnahme der Stadt monierte, die tatsächlich seit drei Wochen vorlag. Beides deutet weniger auf inhaltlichen Dissens als auf einen defekten Informationsfluss zwischen den Verwaltungsebenen.
Die Straße bleibt auch sonst konfliktträchtig – etwa beim gescheiterten Baumallee-Projekt, bei dem von 50 eingekauften Bäumen nur fünf gepflanzt und später wieder ausgebaggert wurden, nachdem ein Landwirt sich beschwert hatte.
Fußgängerampeln an der Neusser Straße
Hier geht es um die Fußgängerampel auf Höhe der Firma Gill. Sie soll im Zuge der Neugestaltung des Bahnübergangs an der Erkelenzer Straße entfallen und lediglich durch eine Mittelinsel als Querungshilfe ersetzt werden.
Das Argument der Gegenseite ist technisch nachvollziehbar: Eine Lichtsignalanlage in unmittelbarer Nähe eines Bahnübergangs muss mit der Schrankensteuerung verknüpft werden, sonst staut sich Verkehr auf die Gleise zurück. Der politische Einwand aus Bedburg zielt auf den Sicherheitsverlust – eine gesicherte Querung wird durch eine ungesicherte ersetzt. Auch hier ein Kommunikationsbruch: Der Kreis erweckte den Eindruck, die Planungen seien wegen der Bedburger Kritik bereits eingestellt worden, während der zuständige Fachdienstleiter der Stadt davon ausging, dass die Gespräche gerade fortgeführt würden.
Der Vorgang ist inzwischen von der Realität überholt: Die Schrankenanlage am Bahnübergang Erkelenzer Straße ist seit Februar defekt, Ersatzteile sind bundesweit nicht mehr verfügbar, Bahnübergangsposten regeln provisorisch den Verkehr. Beide Bedburger Bahnübergänge sollen erst bis September 2029 erneuert und ins Stellwerk aufgenommen werden – das teilte eine Bahnsprecherin im Stadtentwicklungsausschuss mit. Die Ampelfrage ist damit auf Jahre in einem Planungsprozess eingefroren, den die Stadt nicht steuert.
Dass die deutsche Autoindustrie Absatzprobleme auf ihrem Heimatmarkt hat, ist nachvollziehbar. In jeder Familie steht wenigstens eins zur Verfügung und das kann trotz E-Mobilität künftig nicht so weitergehen. Wenn tüchtige Leute in unseren Stadtverwaltungen keine Lösungen mehr finden, den Verkehr und die vielen Autos zu bändigen, sollte uns das zu denken geben. Stattdessen schimpfen wir lieber über das, was alles nicht funktioniert. Ich ja auch.



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